Unsere Rechtsgebiete

Agrarrecht

Das Agrarrecht besteht traditionell vor allem aus dem Recht der Landwirtschaft. Darüber hinaus zählen auch u.a. das Recht der Forstwirtschaft, des Sortenschutzes für Saatgut, das Recht der kommerziellen und privaten Fischerei, der Jagd und das Tierrecht zum Agrarrecht. Es ist dabei zu beachten, dass es sich beim Agrarrecht nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für landwirtschaftliche Betriebe von Bedeutung sind und die in den verschiedensten Rechtsbereichen vorzufinden sind. So ist ein Schwerpunkt des Agrarrechts das Höfeerbrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Gegenpart hierzu wird durch das Kollektivarbeitsrecht gebildet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat auf der einen Seite, sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite zum Inhalt hat.

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich damit befassen, wem das Vermögen einer Person, die als Erblasser bezeichnet wird, nach ihrem Tode zustehen soll. Verstirbt nämlich der Erblasser stellt sich unweigerlich die Frage, was mit seinem Vermögen geschieht bzw. auf wen sein Vermögen übergehen soll. Um den Übergang des Vermögens auf die Erben zu regeln, besteht im Erbrecht die weitverbreitete Möglichkeit ein Testament  zu errichten. Für den Fall, dass weder ein Testament, noch ein Erbvertrag errichtet worden sind, sieht das BGB die Möglichkeit der gesetzlichen Erbfolge vor.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und hat im Wesentlichen Rechtsnormen zum Inhalt, die die sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Familienangehörigen untereinander und gegenüber Dritten beschäftigen. Das zentrale im Familienrecht geregelte Thema ist das Eherecht. Weitere wichtige Teilbereiche sind Vorschriften zur Vormundschaft, der Pflegschaft und des Betreuungsrechtes, Regelungen zum Verlöbnis, sowie zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Beliebtheit von Eheverträgen nimmt ebenfalls zu. Der letzte Themenschwerpunkt des Familienrechts befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit den gewerblichen Schutzrechten beschäftigen. Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz ist im Wesentlichen der Schutz des geistigen Eigentums vor fremder, ungenehmigter Nutzung, und die damit einhergehende gewerbliche Verwertbarkeit der eigenen geistigen Leistung und Schöpfung. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Schutz der Marke oder des Patents für ein bestimmtes Produkt/eine Dienstleistung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfasst zwei Rechtsgebiete, die eine enge Verbindung zueinander aufweisen. Die Vorschriften im Handelsgesetzbuch sollen für die Kaufleute im Handels- und Gesellschaftsrecht vor allem die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs ermöglichen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, rasch Rechtssicherheit für Kaufleute herbeizuführen. Das Gesellschaftsrecht dagegen befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Personengesellschaften (insb. GbR, OHG, KG) und dem Recht der Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG).

Medizinrecht

Das Medizinrecht beinhaltet ein breites Spektrum von Gesetzesvorschriften, die die Heilberufe, insbesondere den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf betreffen. Das Medizinrecht umfasst dabei die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, insbesondere das Arzthaftungsrecht. Das Medizinrecht umfasst weiterhin die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen den Ärzten untereinander oder auch die Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern (z. B. Krankenkassen).

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter auf der einen Seite und dem Mieter auf der anderen Seite. Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung ist der Mietvertrag, der zwischen den Parteien abgeschlossen worden ist. In keinem Rechtsgebiet werden statistisch gesehen jährlich mehr Gerichtsentscheidungen erlassen, als im Mietrecht. Die bereits ergangenen Urteile und Beschlüsse stellen einen wichtigen Fundus für die Bewertung eines mietrechtlichen Sachverhaltes dar und verdeutlichen die Bezeichnung des Mietrechtes als lebendiges, sich stets wandelndes Rechtsgebiet.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit geringfügigen Gesetzesverstößen unterhalb der Schwelle zur Straftat, welche rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen aufweisen. Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Hier sind zunächst die Geschwindigkeitsübertretungen und die Missachtung von sonstigen Verkehrsregelungen als typische Vertreter zu nennen.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht

Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht umfasst solche Rechtsvorschriften, die die Ansprüche auf Ersatz für entstandene materielle oder immaterielle Schäden enthalten. Fügt jemand einem Dritten einen Schaden an einem diesem gehörenden Rechtsgut (z.B.seinem Vermögen, dem Eigentum, seiner Gesundheit) zu, ist der Verursacher dem Dritten zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Straf- und Strafvollzugsrecht

Das Strafrecht zählt neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zu den drei Kern-Rechtsgebieten in Deutschland. Es umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, welche Straftaten definieren. Das Strafrecht hat in einem Rechtsstaat moderner Prägung den Zweck, den Schutz von Individualrechtsgütern und Rechtsgütern der Allgemeinheit sicherzustellen. Die Hauptstrafen die das Strafrecht kennt sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Dabei ist zu beachten, dass die Freiheitsstrafe als letztes Mittel gilt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Transport- und Speditionsrecht

Das Transport- und Speditionsrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die die Rechtsverhältnisse der am Transport von Gütern beteiligten Personen betreffen. Das Transport- und Speditionsrecht beinhaltet insbesondere die Rechte und Pflichten von Absender und Empfänger des Transportgutes, sowie die Rechte und Pflichten der Speditions- bzw. Transportunternehmen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht zielt darauf ab, insbesondere die Urheber wissenschaftlicher, künstlerischer und literarischer Werke zu schützen. Der Schutz im Urheberrecht wird durch diverse Straf- und Bußgeldvorschriften aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Folge der Verletzungen bestimmter Vorschriften gestärkt. Eine Besonderheit im Urheberrecht ist die Tatsache, dass das Urheberrecht grundsätzlich nicht übertragbar ist. Einzige Ausnahme bildet die Übertragung durch Vererbung. Das Urheberrecht erlischt im Sinne von § 64 UrhG jedenfalls 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Verkehrsrecht

Unter dem Begriff des Verkehrsrechtes versteht man eine Sammlung von verschiedenen Rechtsvorschriften aus den Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Das Schwerpunkt des Verkehrsrechts in strafrechtlicher Hinsicht sind die sogenannten Straßenverkehrsdelikte und Delikte die naturgemäß mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Das Gesetz liefert für die Beteiligten eine Anleitung für die gerechte Verteilung der Haftungsquoten anhand der jeweiligen Verursachungsbeiträge nach einem Verkehrsunfall.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht (Privatversicherungsrecht) umfasst alle rechtlichen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, die sich auf das Versicherungswesen beziehen. Das Privatversicherungsrecht unterscheidet sich von dem Sozialversicherungsrecht insbesondere dadurch, dass das private Versicherungsverhältnis nicht unmittelbar durch Gesetz, sondern erst durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages begründet wird. Dies kann freiwillig oder auch wegen einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht befasst sich mit Kauf- und Werkverträgen. Zu der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen gehören insbesondere Probleme im Vertragsverhältnis (Durchsetzung von Ansprüchen, Fragen der Haftung, Garantie, Gewährleistung, Schadensersatz, Vertragsbeendigung oder Widerruf) sowie Fragestellungen vor Vertragsschluss (Erstellung von Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Prüfung).

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht befasst sich im Kern mit dem Schutz des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Es soll fairen Wettbewerb gewährleisten und Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken eines Konkurrenten schützen. Es dient somit dem Schutz des freien, fairen und unverzerrten Wettbewerbs.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht regelt mit Hilfe von Vorschriften das Zusammenspiel von Rechtssubjekten und Rechtsobjekten in der Wirtschaft. Insbesondere dient es dem Schutz und Erhalt der Funktionalität der Wirtschaft. Zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen im Wirtschaftsrecht zählen insbesondere das Völkerrecht, das Europarecht, das nationale Verfassungsrecht, wie auch nationale Gesetze und untergesetzliche Rechtsnormen.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht sowie  zum Dauerwohnrecht. Hinzu kommen Verfahrensvorschriften, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit auch Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln.